Die Kunst ist frei, aber nicht rechtsfrei! Verträge über Kunstwerke oder zwischen Kunstschaffenden sollten daher mit genau der gleichen Präzision gestaltet werden, wie im allgemeinen Wirtschaftsleben üblich. Es zeigt sich immer wieder, dass sich mündliche Verträge, mögen sie im Kunstsektor noch so geläufig sein, im Ernstfall nachteilig auswirken können.
Wir beraten Sie mit unseren Spezialisten für zivilrechtliche Sachverhalte gerne!
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