Kunst . Recht . Emotion
Kunst . Recht . Emotion

Kunst und Steuerrecht

 

Die Berührungspunkte von Kunst und Steuerrecht sind vielfältig. Ob als gewerblicher Kunstunternehmer oder freier Künstler, das Steuerrecht gilt für jedermann. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten ist dabei das eine, genauso wichtig sind jedoch betriebswirtschaftliche Auswertungen und die Bewertung von Controlling-Kennzahlen. Aufgrund der von uns verwendeten Datenverarbeitung können wir Ihnen beides bieten, die Erfüllung steuerlicher Pflichten mit dem Mehrwert von individuellen Auswertungen. 

 

Wir beraten unsere Mandanten in folgenden Spezialgebieten:

 

  • Erfüllung der laufenden steuerlichen Pflichten (u.a.Umsatzsteuervoranmeldungen, Vorauszahlungsmanagement etc.)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen inkl. Steuererklärungen
  • Hilfestellung bei umsatzsteuerlichen Fragestellungen
  • Beratung bei Auftritten ausländischer Künstler (§ 50a EStG)
  • Beratung in Zollangelegenheiten
  • Hilfestellung bei Themen der Künstlersozialkasse

 

 

Georg Schmidt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Dipl.-Finw. (FH)

+49 211 8687-133

schmidt@tigges.legal

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