Die Berührungspunkte von Kunst und Steuerrecht sind vielfältig. Ob als gewerblicher Kunstunternehmer oder freier Künstler, das Steuerrecht gilt für jedermann. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten ist dabei das eine, genauso wichtig sind jedoch betriebswirtschaftliche Auswertungen und die Bewertung von Controlling-Kennzahlen. Aufgrund der von uns verwendeten Datenverarbeitung können wir Ihnen beides bieten, die Erfüllung steuerlicher Pflichten mit dem Mehrwert von individuellen Auswertungen.
Wir beraten unsere Mandanten in folgenden Spezialgebieten: