Nicht nur der Fall Cornelius Gurlott führt vor Augen, wie schwierig die rechtliche Situation von Restitutionsansprüchen enteigneter Künstler, Sammler oder Museen
ist. Dieser Rechtsbereich beschränkt sich nicht nur auf Kulturgüter mit belasteter Vergangenheit ("Entartete Kunst", Beutekunst, Raubkunst), es stellen sich vielmehr auch aktuelle Fragen bei der
Einführung oder der Ausfuhr von bedeutenden Kulturgütern.
Wir beraten Sie in diesem schwierigen Umfeld gern.
Georg Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
fachanwalt für Erbrecht
Dipl.-Finw. (FH)
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