Kunst . Recht . Emotion
Kunst . Recht . Emotion

Kunst und Vermögensnachfolge

Befinden sich Kunstgegenstände im Vermögen oder im Nachlass, entstehen schnell komplexe Fragestellungen:

 

  • Wie kann ich die Kunstwerke dauerhaft erhalten?
  • Muss ich für geerbte Kunstgegenstände Erbschaftsteuer bezahlen? Wie kann ich Erbschaftsteuer vermeiden?
  • Wie muss ich Kunstwerke im Erbfall bewerten?
  • Kann ich Kunstgegenstände testamentarisch aufteilen?
  • Was muss ich bei der vorweggenommenen Erbfolge beachten?
  • Lohnt es sich, eine Stiftung für meine Kunstwerke zu gründen?

Wir haben Antworten auf all diese Fragen, denn das ist unser tägliches Geschäft.

 

 

Georg Schmidt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Dipl.-Finw. (FH)

+49 211 8687-133

schmidt@tigges.legal

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