Kunst . Recht . Emotion
Kunst . Recht . Emotion

Kunst und Zivilrecht

Die Kunst ist frei, aber nicht rechtsfrei! Verträge über Kunstwerke oder zwischen Kunstschaffenden sollten daher mit genau der gleichen Präzision gestaltet werden, wie im allgemeinen Wirtschaftsleben üblich. Es zeigt sich immer wieder, dass sich mündliche Verträge, mögen sie im Kunstsektor noch so geläufig sein, im Ernstfall nachteilig auswirken können. 

 

Wir beraten Sie mit unseren Spezialisten für zivilrechtliche Sachverhalte gerne!

 

Unser Service für Künstler

  • Beratung beim Verkauf von Kunstwerken
  • Beratung bei Galerieverträgen
  • Erstellung von Lizenzverträgen
  • Abwehr von Nachahmern
  • Rechtsschutz gegen Abmahungen/Unterlassungserklärungen

 

Unser Service für Sammler

  • Beratung beim Kunstankauf
  • Unterstützung bei der Provenienzanalyse und der Ermittlung des Marktwertes über unser Netzwerk
  • Vertrauliche Vertretung beim Verkauf von Werken

 

Unser Service für Galeristen/Auktionatoren

  • Erstellung von Galerieverträgen
  • Beratung bei Allgemeinen Geschäfts-/Auktionsbedingungen
  • Durchsetzung berechtigter Ansprüche
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